ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Diese ALLGEMEINEN VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR DIE MIETUNG EINES FAHRZEUGES (im Folgenden „Allgemeine Bedingungen“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen PALLMARIDERS S.C. (im Folgenden „Vermieter“) und dem Nutzer (im Folgenden „Mieter“). PALLMARIDERS S.C. (nachstehend „Vermieter“ genannt) und dem Nutzer (nachstehend „Mieter“ genannt), mit dem der Vermieter dem Nutzer die Nutzung eines Fahrzeugs (nachstehend „Fahrzeug“ genannt) für die Dauer, den Preis und die sonstigen Bedingungen gewährt, die von den Parteien im Mietvertrag oder in den besonderen Bedingungen festgelegt werden, die in den Räumlichkeiten des Vermieters geschlossen und unterzeichnet werden.
Dauer des Vertrages
Die Laufzeit des Vertrags wird durch die in den vom Mieter akzeptierten und unterzeichneten besonderen Bedingungen angegebenen Daten bestimmt. Nach einer Stunde Verspätung werden für den ersten Tag und die folgenden Tage der Verspätung ein zusätzlicher Tagessatz und eine Strafe von 50 € berechnet. Der Vertrag endet ab dem vereinbarten Übergabezeitpunkt, wenn das Fahrzeug zusammen mit den Schlüsseln und Dokumenten durch die Unterschrift des Vermieters zur Abnahme übergeben wurde. Wird das Fahrzeug nicht zu dem in den besonderen Bedingungen festgelegten Datum und Zeitpunkt zurückgegeben, kann der Vermieter den Mieter wegen Unterschlagung kündigen.
Bedingungen für die Nutzung, den Erhalt, die Rückgabe, den Gebrauch und die Wartung des Fahrzeugs
Um Vertragsinhaber zu werden, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein, über alle erforderlichen körperlichen Fähigkeiten verfügen und den für das jeweilige Fahrzeug erforderlichen Führerschein besitzen.
Die Anlieferung und Abholung des Fahrzeugs erfolgt stets an dem in den besonderen Bedingungen vereinbarten Ort und innerhalb des festgelegten Zeitplans. Bei Nichterfüllung des Vertrages haftet der Kunde für alle daraus entstehenden Kosten. Buchungen werden als Nichterscheinen gewertet, wenn das Fahrzeug nicht innerhalb einer Stunde nach der angegebenen Zeit in der Werkstatt abgeholt wird.
Der Mieter erklärt, dass er das Fahrzeug zu seiner vollen Zufriedenheit geprüft hat und entbindet den Vermieter daher von jeglicher Verantwortung für Unfälle oder Unannehmlichkeiten, die er als Benutzer erleidet.
Das Fahrzeug muss in demselben Zustand zurückgegeben werden, in dem es geliefert wurde, einschließlich des Kraftstofftanks. Wird das Fahrzeug nicht mit dem gleichen Kraftstoffstand zurückgegeben, wie es geliefert wurde, wird die geschätzte Betankungsmenge mit einem Mindestbetrag von 5 € und einer zusätzlichen Servicegebühr von 10 € berechnet. Wenn eine Reinigung aufgrund von Flüssigkeiten, Sand, Erbrochenem, Lebensmitteln, Cremes oder anderen Elementen, die nicht der normalen Nutzung des Fahrzeugs entsprechen, erforderlich ist, wird eine Gebühr von 30€/Fahrzeug erhoben. Tiere dürfen nicht transportiert werden.
Mit dem Fahrzeug werden zwei Helme und Unterlagen geliefert, die im gleichen Zustand wie bei der Übergabe zurückgegeben werden müssen.
Die Berechtigung zum Führen des Fahrzeugs ist auf den Vertragsinhaber beschränkt, der das Fahrzeug nicht weitervermieten oder an Dritte übertragen darf. Die Nutzung ist auf die Insel Mallorca und ausschließlich auf asphaltierten Straßen beschränkt. Es ist verboten, sie für illegale Handlungen oder zur Schädigung des Ansehens des Vermieters zu verwenden, sie auf Rennstrecken, unbefestigten Straßen, Sand oder Felsen und Stränden zu benutzen.
Zahlung und Kaution
Bei Online-Reservierung ist in einigen Fällen eine Vorauszahlung von 50 % des Gesamtbetrags zu leisten, wobei für einige Gegenstände eine Mindestmietdauer von 8 Stunden gilt. Der Restbetrag wird bei Abholung des Fahrzeugs fällig. Es ist möglich, per Kreditkarte mit sicherer Online-Zahlung zu bezahlen. Bei Vertragsunterzeichnung hinterlegt der Mieter eine Kaution in Höhe von 150 € (je nach gemietetem Produkt), mit Ausnahme von Elektrofahrzeugen, für die 50 € zu zahlen sind, um eventuelle Kosten ganz oder teilweise zu decken. Die Höhe der Kaution schränkt die Haftung des Kunden in keiner Weise ein. Diese Kaution wird dem Mieter bei Beendigung des Vertrages zwischen den Parteien innerhalb einer Frist von 1 bis 15 Tagen, je nach Bank, in voller Höhe zurückerstattet, sofern das gemietete Fahrzeug nicht beschädigt wurde; in diesem Fall gilt das im folgenden Absatz beschriebene Verfahren.
Alle Schäden am Fahrzeug, die vor der Unterzeichnung des Mietvertrags noch nicht vorhanden waren, werden auf Kosten des Kunden repariert, wobei der Betrag vom Vermieter auf der Grundlage der Kostentabelle festgelegt wird, die bei der Unterzeichnung des Vertrags angefordert werden kann und die der Mieter akzeptieren und zur Kenntnis nehmen muss. Wenn der Schaden nicht in dieser Tabelle aufgeführt ist, wird er von einem offiziellen Dienst repariert oder ersetzt; in diesem Fall wird der Mieter informiert.
Pannen, Unfälle und Bußgelder
Im Falle einer Panne oder eines Unfalls muss der Mieter den Vermieter unter der in den besonderen Bedingungen angegebenen Notrufnummer kontaktieren. Der Vermieter ist nicht verantwortlich für das Abschleppen oder die Pannenhilfe, die der Mieter direkt in Auftrag gibt. Wird Pannenhilfe angefordert, ohne dass eine tatsächliche Panne vorliegt, werden wie bei einer vom Fahrer verschuldeten Panne 50 € Fahrtkosten in Rechnung gestellt, wobei die Reparatur zu Lasten des Kunden geht. Andernfalls wird das Fahrzeug durch ein anderes Fahrzeug ersetzt, sofern verfügbar, oder der Betrag für die nicht genutzte Mietdauer wird zurückerstattet. Die Reparatur von Reifen geht immer zu Lasten des Mieters, der sie unverzüglich durch andere Reifen mit denselben Eigenschaften, derselben Marke und demselben Modell ersetzen muss.
Im Falle eines Unfalls müssen Sie die Angaben der Unfallgegner aufnehmen und den entsprechenden Unfallbericht oder die Unfallanzeige unterschreiben. Die Kaution wird einbehalten, bis die Versicherungsgesellschaft die Richtigkeit der Angaben überprüft hat.
Der Vermieter haftet nicht für den Diebstahl von persönlichen Gegenständen, die im Fahrzeug zurückgelassen wurden.
Der Kunde stellt den Vermieter von jeglicher Haftung frei, die sich aus Verstößen im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs ergeben kann.
Alle Bußgelder, Strafen, Pfandrechte, Verwirkungen, Beschlagnahmungen, Gerichtskosten und andere Gebühren (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Einziehung von Gebühren für Park-, Verkehrs- und andere Verstöße, einschließlich Lagergebühren und -kosten), die dem Mieter auferlegt werden können, die aber aufgrund der Obhut, des Gewahrsams, der Kontrolle, des Besitzes, des Fahrens oder der Nutzung des Fahrzeugs fällig sind, sind vom Mieter zu zahlen.
Versicherung
Im Mietpreis enthalten sind die obligatorische Haftpflichtversicherung und der 24-Stunden-Pannendienst (für Motorräder) gemäß den Bedingungen der vom Vermieter zum Zeitpunkt des Mietvertrags abgeschlossenen Police, außer im Falle von Fahrlässigkeit oder eines Verstoßes des Mieters gegen die in diesen allgemeinen Bedingungen festgelegten Verpflichtungen.
Der optionale Haftungsverzicht, der auf die Höhe der Selbstbeteiligung gegen einen Aufpreis von 3 EUR/Tag begrenzt ist, ist freiwillig und wird in den besonderen Bedingungen angegeben. Bei Anmietung haftet der Mieter maximal bis zur Höhe der Selbstbeteiligung für eigene Schäden am Fahrzeug oder an Dritten, einschließlich Diebstahl. Sie gilt nicht bei rücksichtslosem, fahrlässigem Gebrauch oder Gebrauch unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, und im Falle eines Diebstahls ist eine polizeiliche Anzeige zu erstatten und die Schlüssel auszuhändigen. Wurde die Haftungsbeschränkung nicht vertraglich vereinbart, ist die Haftung des Leasingnehmers auf den Marktwert des Fahrzeugs beschränkt. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass die Haftpflichtversicherung keine Deckung für Bußgelder oder Strafen bietet.
Der Mieter und sein Insasse stellen den Vermieter von jeglicher Haftung für körperliche und materielle Schäden frei, die sich aus der normalen oder anormalen Nutzung des gemieteten Fahrzeugs ergeben. Sie erklären ausdrücklich, dass sie sich der Risiken bewusst sind, die die Benutzung eines Fahrzeugs wie des von ihnen gemieteten mit sich bringen kann, und dass sie über die erforderliche Erfahrung und Kenntnis verfügen, um das Fahrzeug ohne Gefahr für sich selbst, ihre Mitfahrer und Dritte zu betreiben. Das Fehlen dieser Erfahrungen und Kenntnisse ist ein ausreichender Grund für die vorzeitige Auflösung des Mietvertrags ohne Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Beträge.
Die Versicherung von Fahrer und Beifahrer ist Sache des Mieters. Der Vermieter haftet unter keinen Umständen für Krankenhauskosten, Arztkosten oder Ähnliches oder für die Folgen, die diese auf den normalen Verlauf Ihrer Reise oder Ihres Urlaubs, Ihre Rückkehr an Ihren Wohnort oder Ihre Rückkehr zu Ihrer wirtschaftlichen oder beruflichen Tätigkeit haben können.
Stornierung und vorzeitige Beendigung Wenn der Mieter das Fahrzeug vor dem in den besonderen Bedingungen festgelegten Datum zurückgibt, hat er keinen Anspruch auf Erstattung des für die nicht genutzte Zeit gezahlten Betrags.
Es ist möglich, eine Reservierung zu stornieren, wenn sie mindestens 72 Stunden im Voraus vorgenommen wird, und den für die Reservierung gezahlten Betrag zurückzuerhalten.
Bei Stornierungen, die weniger als 24 Stunden vor der Ankunft und bis zu 48 Stunden vor der Ankunft erfolgen, werden 50 % des gezahlten Gesamtbetrags erstattet.
Bei Nichterscheinen zu dem für die Reservierung verlangten Zeitpunkt (1 Stunde Vorsprung, außer bei vorheriger Ankündigung) wird der gesamte im Voraus für die Reservierung gezahlte Betrag einbehalten und das Recht auf die Reservierung verfällt. Der vorliegende Vertrag kann nicht verlängert werden, es sei denn, der Vermieter hat dies ausdrücklich genehmigt.
Ersatz
Der Leasinggeber ersetzt das geleaste Fahrzeug nur in den folgenden Fällen:
1. bei Unfällen, die nicht vom Mieter verursacht wurden, gegen Aushändigung des unterzeichneten Unfallberichts.
2. Panne, die nicht dem Fahrer zuzuschreiben ist
3. Diebstahl, nach Vorlage der polizeilichen Anzeige und Übergabe der Schlüssel.
Rechtsstellung und Zuständigkeit
Der vorliegende Vertrag unterliegt dem hier und in den besonderen Bedingungen Vereinbarten, und die Parteien unterwerfen sich der Zuständigkeit der Gerichte von Palma de Mallorca, unter ausdrücklichem Verzicht auf jede andere Zuständigkeit, für alle Fragen, die sich aus seiner Anwendung oder Nichtanwendung ergeben.
Gesetzliche Ermächtigungsklausel für die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten
Verantwortliche Identität: PALMARIDERS S.C. – CIF: J16660466 Postanschrift: ARXIDUC LLUIS SALVADOR 19 LOCAL IZQ. 07004.PALMA DE MALLORCA Telefon: 601181425 Mail electrónico:PALMARIDERS@GMAIL.COM;
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